Versteckte Kosten beim Kredit

Die seit Juni 2010 gültige Kreditrichtlinie soll vor allem Kunden schützen, aber auch die Kreditvergabe transparenter gestalten. Die so genannten „Lockzinsangebote“ seien nunmehr nicht mehr möglich. Doch die Banken geben sich natürlich nicht geschlagen. Wenn sie nicht mehr mit niedrigen Zinsen locken dürfen, müssen halt andere Konditionen her. Deswegen setzt manch ein Kreditinstitut auf „versteckte Kosten“.

Durch die neue Kreditrichtlinie können die Banken also nicht mehr, wie sie wollen. Sie sind angehalten, den potenziellen Kreditkunden stets über den jeweiligen Effektivsatz der Kreditangebote zu informieren, dieser sollte selbstredend bereits alle Kosten enthalten, die mit dem Darlehen einhergehen. Doch in der Praxis sieht es ganz anders aus. Bankkunden können sich nicht immer darauf verlassen, was der Kreditgeber verspricht. Im Kleingedruckten – nicht umsonst wohl, wird es klein gedruckt – sind so manche zusätzlichen Kosten und Gebühren zu finden, welche beim Beratungsgespräch so nicht erwähnt werden.

Womit ist ein Kreditantrag stets verbunden? Mit Bearbeitungsgebühren der Kreditinstitute selbstverständlich! Da diese sehr häufig nicht mitfinanziert werden, werden diese demzufolge separat abgerechnet. Wird ein Darlehen zum Beispiel vorzeitig getilgt, gibt es auch Banken, welche die Bearbeitungsgebühr dann zusätzlich einbehalten. Über diese und andere „versteckte“ Kosten informiert das Kleingedruckte.

Ganz gleich, wie seriös das Kreditinstitut ist – wie freundlich und überaus beredsam der Bankberater auch sein mag, im Kleingedruckten liegt die ganze Wahrheit. Deswegen, das muss immer wieder erwähnt werden, denn viele Kreditverbraucher nehmen sich nicht die Zeit und verlassen sich auf das ausführliche Beratungsgespräch, sollte immer das Kleingedruckte durchgelesen werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Eines ist ebenfalls von hoher Bedeutung – die Vorfälligkeitsregelung. Über diese sollten sich Verbraucher gleichermaßen umfassend informieren. Denn laut der EU-Richtlinie – auch hier lauert die „versteckte Kostenfalle“ – können Kreditinstitute unterdessen Entschädigungszahlungen vom Bankkunden verlangen, wenn dieser sein Darlehen früher als geplant zurückzahlt. Immerhin beläuft sich diese Summe bis zu einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages. Zu prüfen wäre in einem solchen Fall, ob mit einer fristgerechten Kündigung weniger Kosten einhergehen würden.

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