Beispiel einer Kreditbürgschaft

Kreditbürgschaften sind eine heikle Sache. Es sei jedem angeraten, genau zu überlegen, ob er blindlinks aus einem Gefallen heraus, die Bürgschaft für einen Kredit übernimmt. Denn nicht immer ist derjenige, welcher das Darlehen beantragt, der – der er vorgibt zu sein. Ein sehr merkwürdiger Fall ereignete sich in Wien.

Im Jahre 2000 lernte eine behinderte, pflegebedürftige Frau, die zudem noch kinderlos war, bei der Hare Krishna Gemeinschaft Wien jenen jungen Inder kennen. Der damals 32-jährige Mann gewann schnell das Vertrauen der alleinstehenden Dame. Er half ihr – sie half ihm, getreu dem Motto: Eine Hand wäscht die andere!

Kurz und gut, um stets auf die Hilfe des jungen Mannes vertrauen zu können und damit er stets in der Nähe der kranken Frau sein kann, adoptierte diese den Hindu. Zwei Jahre später war das „Familienglück“ besiegelt wurden, die Adoption wurde anerkannt.

Die „frischgebackene“ Mutter bereute jedoch bereits vier Jahre später, den erwachsenen Mann an „Kindesstatt“ angenommen zu haben. Sie wollte die Adoption rückgängig machen, denn das große „Kind“ sollte sich eigentlich um die alleinstehende, behinderte Dame kümmern und sie auch finanziell unterstützen. Doch der Adoptivsohn hatte anderes im Sinn. Anstatt sich um die Adoptivmutter zu kümmern, diese zu unterstützen, nutzte er ihre Gutmütigkeit und Hilfsbedürftigkeit anderweitig aus, um selbst finanzielle Vorteile daraus zu ziehen.

Der Inder benötigte dringend einen Kredit. Arglos unterschrieb die Frau die Bürgschaft für „ihren“ Sohn und hatte bald das Nachsehen. Der Hindu konnte nämlich den Kredit nicht zurückzahlen und aus diesem Grund wandte sich die Bank natürlich an die „Mutter“, welche als Kreditbürgin zur Kreditzahlung ebenfalls herangezogen werden kann. Nun kam das ganze Ausmaß ans Tageslicht. Der vermeintliche Adoptivsohn hatte sich nicht nur unter falschen Namen bei der Wahlmutter „eingenistet“, zudem stimmten weder Geburtsdatum noch Wohnadresse.

Die Frau war nicht nur arg enttäuscht, zudem auch um ihr Geld gebracht. Der „falsche“ Sohn sollte schnellstmöglich wieder aus ihrem Leben verschwinden. Doch das ist gar nicht so einfach. Der Hindu verwies nämlich auf das indische Recht, dieses besagt, dass eine Adoption von Hindus nicht mehr rückgängig zu machen sei.

Die arme, geneppte Frau muss nun wahrscheinlich den betrügerischen „Sohn“ – der unterdessen bereits 40 Jahre alt ist – ein Leben lang „durchfüttern“ und gleichzeitig auch noch für dessen Kreditschulden aufkommen! Kann denn sein, was nicht sein darf?