Shoppingcenter Projektanten wegen Betrug angeklagt
Bei einem Verfahren am Landgericht Ried wurden zwei Beschuldigte zu einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Dabei ging es im wesentlichen um ein Darlehen von 25.000 Euro und eine Investition von 10.000 Euro. Den beiden Angeklagten wurde vorsätzliches Handeln vorgeworfen.
Eine Innviertlerin hatte den Beschuldigten die Summe zur Verfügung gestellt und sollte große Teile des Geldes nach einem Monat wieder zurückbekommen. Diese Rückzahlung fand aber nicht statt, da ein anderer Financier, der eine vage schriftliche Zusage über eine Summe von 40.000 Euro gegeben hatte, nicht aufbringen konnte.
Dieses nicht erhaltene Geld brachte die beiden Angeklagten ins Wanken und brachte sie in sehr große Zahlungsschwierigkeiten. Exekutionen waren bereits anhängig und selbst die Gebietskrankenkasse machte schon enormen Druck. Da aber die beiden Beschuldigten schon ihr gesamtes Vermögen in die Gesellschaft gesteckt hatten, konnten Sie das Geld an die Innviertlerin nicht zurückzahlen. Nach wie vor sind sie aber von dem Erfolg des Projektes eines Shoppingcenters überzeugt.
Die Angeklagten weisen aber jede Schuld von sich, da diese Misere nur dadurch zustande kam, dass die Stadt Linz dreimal eine negative Stellungnahme abgegeben hatte. Diese Verzögerungen hat die beiden Angeklagten zu Projektänderungen gezwungen und eine Menge Geld verschlungen. Eine neues Ansuchen läuft aber bereits und diesesmal gebe es ermunternde Signale.
Noch ist der Urteilsspruch aber nicht rechtskräftig, da sich die beiden Beschuldigten eine Bedenkzeit eingeräumt haben. Auch die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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