Neues Kreditgesetz: 14 Tage Rücktrittsrecht gilt nicht für Hypothekarkredite

Das neue Gesetz für Kredite ist in Kraft getreten, es bringt vor allem wesentliche Vorteile für Kreditnehmer. Größtenteils betreffen die Neuerungen die Kredite, welche ab dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Geregelt wurde in dem neuen Kredit-Gesetz u.a. auch, dass Verbraucher innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurücktreten können, ohne Angaben von Gründen. Dies allerdings trifft nicht auf Hypothekarkredite zu und ebenso wenig gilt diese Regelung für die meisten Leasingverträge. Wenn ein Kunde seinen Kredit ordentlich und auch ohne gewichtigen Grund kündigt, darf die Kündigungsfrist einen Monat nicht überschreiten.

Wie aus Innsbruck berichtet wurde, dürfen die Banken keine bzw. allerhöchstens nur 1 % Entschädigung verlangen, sofern der Kreditnehmer in der Lage ist, seinen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Bei einer Restlaufzeit des Kredits von unter einem Jahr fallen sogar nur 0,5 % an. Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einem Betrag der unter 10.000 Euro liegt, entfallen die Pönale vollständig.

Verbraucher werden allerdings aufgefordert, sich zukünftig besser bei den Banken und Kreditberatern zu informieren, dies vor allem im Bezug auf die anfallenden Zinsen, den Zinssatz, die Kosten und Gebühren, welche im Zusammenhang mit der Kreditsumme stehen. Ebenfalls werden die Banken darauf aufmerksam gemacht, die Bonität der Kreditnehmer in Zukunft besser zu prüfen und gegebenenfalls den Kunden abzuraten, einen Kredit aufzunehmen, anderenfalls haftet die Bank.