Der Effektivzins ist auch als der effektive Jahreszins bekannt. Dieser stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar.
Die Angabe des Effektivzinses fällt unter die Preisangabeverordnung. Dabei muss beachtet werden dass der Vergleich von zwei verschiedenen Kreditangeboten mit dem Effektivzins alleine eine sehr unsichere Methode des Kreditvergleiches darstellt.
Der Effektivzins sollte daher nur als eine von vielen Entscheidungshilfen angesehen werden, um zwei oder mehrere Kreditangebote vergleichen zu können.
Völlig sinnlos ist der Kreditvergleich mit dem Effektivzins wenn es sich um Kredite mit variablen Zinsen handelt. Durch das Zinsänderungsrisiko wird jede seriöse Vergleichsmöglichkeit aufgehoben.
Nicht immer muss ein geringer Effektivzins die günstigste Möglichkeit darstellen. Beispielsweise kann es oft besser sein einen Kredit mit einem etwas höheren Effektivzins abzuschliessen, der allerdings langfristig gebunden ist, als einen niedrigen Effektivzins zu haben, der eine extrem kurze Zinsbindung aufweist.
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