Bürgschaft von Bürgschaftsbank

Als Bürgschaftsbank gilt eine privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbank, die es sich zur Aufgabe gemacht hat gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige in Fragen der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung zu unterstützen.

Die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank ist eine vollwertige Sicherheit für alle Kreditinstitute. Die Bürgschaftsbanken selbst erhalten vom Bund und den Ländern Rückbürgschaften und öffentliche Bürgschaften. In der Regel werden solche Bürgschaften nur dann in Betracht gezogen, wenn für den Kreditnehmer derzeit keine im erforderlichen Masse vorhandenen Sicherheiten bereit stehen. Die Bürgschaftsbank ersetzt fehlende Sicherheiten, aber niemals fehlende Rentabilität des Bürgschaftsnehmers.

Bei den verbürgten Krediten handelt es sich meist um Kredite mit den verschiedensten Laufzeiten aus Hausbankmitteln, von der öffentlichen Hand refinanzierte Programmkredite, Kontokorrentkredite sowie Avalkredite.

Besonders bei Existenzgründungen, Beteiligungen an bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen, Übernahmen bestehender Unternehmen, Betriebsverlagerungen, Eröffnung von Geschäften in neuen Gewerbegebieten und Wohnsiedlungen, Geschäfts und Betriebserweiterungen, und bei Modernisierungsmassnahmen wird das Angebot der Bürgschaftsbanken gerne in Anspruch genommen.

Doch Bürgschaftsbanken unterstützen auch gerne Auftragsfinanzierungen, die Finanzierung zusätzlicher Betriebsmittel, als auch eine Warenlageraufstockung. 50 Prozent aller Bürgschaften entfallen in Deutschland allerdings auf Neugründungen.