Öffentliche Kreditprogramme: Kredit der öffentlichen Hand

Bei Krediten der öffentlichen Hand oder von öffentlichen Kreditprogrammen, handelt es sich um Kredite des Staates an private Unternehmen im Rahmen der staatlichen Förderprogramme. Die Kreditgewährung erfolgt zu Vorzugskonditionen und ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden.

Das Ziel mit solchen öffentlichen Kreditprogrammen liegt im Bestreben des Staates begründet, den aktiven Leistungswettbewerb in der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Wettbewerbsverzerrungen sollen damit korrigiert werden, und Anpassungen an den technischen Wandel möglich gemacht werden. Der Staat greift somit in den Wirtschaftprozess aktiv ein.

Durch das Angebot von öffentlichen Kreditprogrammen können entweder einzelne Wirtschaftsbereiche gefördert, strukturschwache Regionen unterstützt, als auch Unternehmen geholfen werden die eine bestimmte Grösse aufweisen (Klein und Mittelbetriebe).

Natürlich kommen Kredite der öffentlichen Hand nur für ganz bestimmte Verwendungszwecke in Frage. Beispielsweise Existenzgründung und Existenzsicherung. Als auch Technologieförderung, Betriebseinrichtung, Klimaschutz oder Investitionen zur Energieeinsparung.

Ein klassisches und erfolgreiches Beispiel von Krediten der öffentlichen Hand stellt die Situation nach dem zweiten Weltkrieg dar. Hier gab es an die Unternehmer umfangreiche Starthilfen für zerstörte oder demontierte Betriebe. Ebenso wurden den vielen Flüchtlingen durch Kredite der öffentlichen Hand wichtige Existenzmöglichkeiten geschaffen, die später das Wirtschaftswunder möglich gemacht haben.