Ein neues Gesetz soll ab 2011 in Kraft treten und den Bankern den Weg zur Boni erschweren. Der Entwurf von Finanzminister Pröll sieht vor, dass möglichst 40 Prozent der Boni in Zukunft erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden sollen. Aber damit noch nicht genug, denn nicht einmal die gesamte Summe soll den Kreditinstituten zugesprochen werden, sondern nur die Hälfte in Barkapital. Die andere Hälfte muss aus Eigenkapital-Anteilen, Aktien etc. erbracht werden. Unterdessen haben in Österreich schon einige Kreditinstitute diesbezüglich freiwillige Vorleistungen erbracht.
Der Gesetzesentwurf befindet sich derweil noch in Begutachtung. Tritt das Gesetz 2011 jedoch in Kraft, haben die Banker nichts zu lachen. Zumal im ersten Jahr garantierte Bonuszahlungen generell verboten werden und nur eine Wechselprämie gestattet wird. Zudem möchte Pröll, dass die Boni zukünftig nur nach Leistungen bewerten werden. Sofern das Eigenkapital der Banken gefährdet sei, kann die Finanzmarktaufsicht die Zahlungen zudem begrenzen.
Sowohl Kreditkundenbetreuer als auch Aktienhändler, Manager und Mitarbeiter der Banken – all jene, denen es möglich ist, Risiken aufzubauen – wären von dem neuen Gesetz betroffen, welches am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Dementsprechend sind bereits auch Bonuszahlungen für das Jahr 2010 mit erfasst.
Die Kreditinstitute Österreichs müssen sich fortan auf einen „steinigen Weg zur Boni“ einstellen.
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