Vermögensaufstellung beim Kredit

vermögensaufstellung beim kredit
Folgende Fragen zur Vermögensaufstellung werden hier beantwortet …

Was ist eine Vermögensaufstellung?

Was gehört rein?

Was gehört nicht unbedingt rein?

Was sollte man beachten?

Was bedeutet eine Bürgschaft in der Vermögensaufstellung?

Wie erstellt man eine Vermögensaufstellung?

Wie sieht ein Vordruck aus?

Was ist der Zweck einer Vermögensaufstellung?

Die Vermögensaufstellung ermöglicht einer Bank, bei einem persönlich haftenden Unternehmer, eine genauere Einsicht über dessen Finanzlage. Die Aufstellung umfasst alle Vermögenswerte, und ebenso alle Verbindlichkeiten. Die Bank gewinnt so wichtige Erkenntnisse über das Unternehmen, aber auch über den Unternehmer selbst.

Welche Vermögen gehören unbedingt in die Vermögensaufstellung?
– Immobilien
– Festgelder
– Aktien
– Fonds
– Firmenbeteiligungen
– Lebensversicherung
– Pensionsversicherung

Welche Vermögen müssen nicht um jeden Preis in die Vermögensaufstellung?
– Auslandsvermögen
– Immobilien im Ausland
– Kunstgegenstände
– Schmuck
– Automobile

Grundsätzlich liegt bei der Vermögensaufstellung für die Bank der Fokus mehr auf den Verbindlichkeiten als auf den Vermögen. Bei den Verbindlichkeiten sollte man daher so genau wie möglich vorgehen. Vergessene Verbindlichkeiten sieht man bei den Banken gar nicht gerne. Eine korrekte und saubere Auflistung aller Verbindlichkeiten bewertet man nämlich als zuverlässig und vertrauenswürdig.

Merke!
Bei den Vermögen untertreiben.
Bei den Verbindlichkeiten selbst unwichtige oder scheinbar kleinste Positionen in die Aufstellung miteinbeziehen.

Umso schwächer es um seine Bonität bestellt ist, umso genauere Prüfungen muss man von Seiten der Bank rechnen. Hat man daher bei den Verbindlichkeiten absolut nichts vergessen, ist das trotz schlechter Bonität ein Pluspunkt für den Unternehmer. Im gegenteiligen Fall wird man von der Bank noch schlechter bewertet, wenn die Bonität ohnehin schon schwach ist, und selbst bei der Aufstellung der Verbindlichkeiten noch so einiges vergessen wurde. Damit schiesst man sich nur in das eigene Knie. Daher: Lieber von Beginn an ehrlich sein, und selbst die kleinsten Verbindlichkeiten anführen. Bei den Verbindlichkeiten an wirklich alles denken. Auch Wechselverbindlichkeiten und Mietverträge gehören dazu.

Die Bürgschaft in der Vermögensaufstellung

Bürgschaften werden von den Banken in der Vermögensaufstellung gar nicht gerne gesehen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Bürgschaft die eigenen Schulden betreffen, oder die Verbindlichkeiten von Dritten. So eine Bürgschaft kann einem die gesamte Vermögensaufstellung zusammenhauen. Daher Bürgschaften grundsätzlich immer mit Bedacht und sorgfältigster Prüfung eingehen.

Die Erstellung der Vermögensaufstellung

Die Vermögensaufstellung kann selbst verfasst werden. Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Mit der Auflistungen der Vermögen müssen auch Belege mit dabei sein, welche die Eigentumsverhältnisse eindeutig klären können. Bei Immobilien sind das beispielsweise die Grundbuchsauszüge. Bei Versicherungen die Policen, und bei Geldanlagen aktuelle Konto und Depotauszüge.

Wie sieht eine Vermögensaufstellung aus?

Ein Muster einer Vermögensaufstellung kann man sich hier ansehen.
– Verweis: www.vbeutin.de

Die privaten Vermögenswerte unterteilen sich in:
– Grundvermögen
– Bankguthaben
– Kapitallebensversicherungen
– Sonstige Vermögenswerte

Die privaten Verbindlichkeiten unterteilen sich in:
– Verpflichtungen aus Kreditverhältnissen
– Sonstige substanzielle Verpflichtungen
– Übernommene private Bürgschaften
– Sonstige laufende Verpflichtungen

Vermögensaufstellung für E/A Rechner in Österreich

Das Formblatt für E/A Rechner in Österreich sieht etwas einfach aus.
– Verweis: Formblatt Vermögensaufstellung der Verkehrskreditbank
Hier sind Vermögen und Verbindlichkeiten kurz und kompakt zusammengefasst.
Vermögen: Grund und Boden, Maschinen, Betriebs und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Vorräte, Forderungen aus Lieferung und Leistung, sonstige Forderungen, Kassenbestand, Guthaben bei Banken und alle wesentlichen stillen Reserven.
Bei den Verbindlichkeiten sind nur Lieferverbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten anzugeben.

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