Ein 76-jähriger Deutscher nimmt für einen 46-jährigen Tschechen einen 160.000 Euro Kredit auf, um eine Wohnung an ihn verkaufen zu können. Der Tscheche selbst hätte von der Bank keinen Kredit bekommen. Der 76-jährige leitet aber die monatlichen Kreditrückzahlungen des Tschechen nicht an die Bank weiter, sondern steckt sich das Geld selber ein. Im Grundbuch ist weiter der 76-jährige als Eigentümer eingetragen.
Als der Tscheche nach 15 Jahren in der Wohnung ein Schreiben des Amtsgerichts Aalen erhielt, in dem er, als vermeintlicher Wohnungsbesitzer, gefragt wurde, ob er die kurz vor der Zwangsversteigerung stehende Immobilie nicht kaufen wolle, fiel er aus allen Wolken und der jahrelange Schwindel flog auf.
Kürzlich erfolgte die Gerichtsverhandlung in diesem Fall. Der 76-jährige Deutsche wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten schien die Sache echt peinlich gewesen zu sein. Er entschuldigte sich mehrfach beim Geschädigten und versicherte ihm, er habe ihn nie so in Bedrängnis bringen wollen. Ob der Tscheche die in das Leere bezahlten Kreditraten zurückerstattet bekommt, konnte leider nicht in Erfahrung gebracht werden.
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