Die Bestandteile eines Kreditvertrages für private Kreditnehmer unterscheiden sich nicht sehr stark von den allgemeinen Bestandteilen. Ein grosses Augenmerk wird aber vor allem den Bearbeitungskosten geschenkt, und deren Fälligkeit. Ebenso wenn der Disagio mit der Angabe der Zeit für die er berechnet wird, als auch die Zinsbregrenzungsprämie, wenn eine Zinsobergrenze vereinbart worden ist. Hier darf man dann auch die Fälligkeit nicht vergessen.
Der Zeitpunkt ab dem eine Bereitstellungsprovision gerechnet wird. Aber natürlich nur wenn sie vorher vereinbart worden ist. Die Höhe der Bereitsstellungsprovision und ihre Fälligkeit. Auch müssen die Auszahlungsvoraussetzungen im Kreditvertrag geklärt sein, und die Verbuchungsart. Ist die Art der Inanspruchnahme variabel oder fest?
Die Kreditart sollte im Kreditvertrag genau angeführt werden. Ebenso die Art der Zinsberechnung (monatlich oder vierteljährlich). Der effektive Jahreszins sollte auch nicht fehlen. Nicht schlecht wäre es wenn auch genaue Angaben über ein eventuelles Zinsänderungsvorbehalt, und die Dauer der Zinsfestschreibung Eingang in den Kreditvertrag finden würde.
Weitere interessante Details im Kreditvertrag für private Kreditnehmer sind: Art und Weise der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Verpflichtung des Kreditinstituts zur Freigabe von Sicherheiten, Gesamtbetrag aller für den Kreditnehmer zu entrichtenden Teilzahlungen, und Kosten einer Restschuldversicherung oder anderen Versicherungen.
Auch Sicherheiten, Tilgungen mit Disagio und Bearbeitungskosten und Verwendungszweck sollten im Kreditvertrag erfasst werden. Darüberhinaus auch noch das Kündigungsrecht und das Pfandrecht des Kreditinstitutes. Das sind natürlich noch lange nicht alle Bestandteile eines Kreditvertrages, sondern nur jene welche sich ein privater Kreditnehmer besonders sorgfältig ansehen sollte.