Staatliche Kredit Reglementierung

Im Laufe seiner jüngeren Geschichte wurde der Kredit ständig staatlicher Reglementierung unterworfen. Vor dem ersten Weltkrieg genoss der Kredit seine grössten Freiheiten. Nur in bestimmten Teilbereichen wagte es der Staat regulierend einzugreifen. Beispielsweise durch dach Hypothekenbankgesetz in Deutschland im Jahre 1899.

Die ersten einschneidenden Erlebnisse in Form der Inflation nach dem ersten Weltkrieg und der grossen Bankenkrise in den 30er Jahren, erforderten drastische Massnahmen und umfassendere Regulierungen als dem Hypothekenbankgesetz um den Schaden in Zukunft besser eindämmen zu können. Daher kam es 1934 zu einer umfassenden Bankenaufsichtsregelung. Diese Massnahme gilt bis heute als der Grundstein des modernen Kreditwesens.