Österreich Kredit bei Wohnsitzwechsel in das Ausland

Vorsicht bei Wohnsitzwechsel in’s Ausland bei einem laufenden Kredit!

Es muss unbedingt der Kreditvertrag überprüft werden. Es besteht die Gefahr daß die Bank den Kredit kündigen kann! Das könnte zumindest innerhalb einer vereinbarten Frist möglich sein.

Dauer der Frist

In der Regel liegt die Frist bei 6 Wochen. Diese sollte für eine Umschuldung genützt werden. Nach Ablauf der Frist muss die komplette Restschuld an das Kreditinstitut zurückgezahlt werden!

Unbedingt beachten!

Hat man vor in das Ausland zu ziehen, sollte das der Bank so früh wie möglich mitgeteilt werden! Einfach so zu verschwinden, kann einen Verstoß gegen die Kreditnebenbedingungen bedeuten. Der Kreditnehmer ist verpflichtet die Bank über „Änderungen in den persönlichen Lebensumständen“ unverzüglich zu informieren. Und da fällt ein Umzug oder eben auch die Auswanderung in ein anderes Land darunter.

Wann ist der Wohnsitz im Ausland kein Problem?

Behält man sich einen Wohnsitz im Inland, und das Girokonto von dem das Geld abgezogen wird bleibt auch bestehen, so sollte der Wohnsitzwechsel für die Bank kein Problem darstellen. Aber trotzdem: unbedingt der Bank Bescheid sagen!