Gefahr Kreditverbriefung

Vielleicht ist Ihnen schon einmal zu Ohren gekommen, dass Banken in manchen Fällen Kredite an neue Eigentümer überlassen, um dadurch das für den Kredit hinterlegte Eigenkapital wiederverwenden zu können (denn ist Eigenkapital gebunden, können Banken keine neuen Kredite vergeben). Dieses Kapital wird so gesehen in ein Wertpapier umgewandelt und an einen neuen Anleger weiterverkauft. Die Kreditnehmer werden so nebenbei darüber informiert. Dass solcherlei Geschäfte ein Risiko beinhalten, liegt auf der Hand.

Zum Begriff der Kreditverbriefung:

Banken fassen nicht handelbare Vermögenswerte, wie etwa Hypotheken-Kredite, zusammen und wandeln sie etwa in Wertpapiere um und verkaufen sie anschließend an Anleger. (finanz-lexikon.net)

Waren es nicht gerade solche faulen Kreditgeschäfte, die als einer der Hauptauslöser für die Finanzkrise galten? Haben wir nicht viel über Hypothekenkredite gehört, die anschließend nicht mehr zurückgezahlt werden konnten und somit mit für den Bankrott vieler Banken verantwortlich waren? Schließlich kann der neue Inhaber die Kredite binnen 7 Tagen zurückfordern, was für den Kreditnehmer schier nicht zu bewältigen ist.

In Deutschland wurden auf diese Weise im Jahr 2007 Wertpapiere im Wert von 15 Mrd. Euro hin und her geschoben, auch solche, bei denen die Kreditraten immer pünktlich eingezahlt wurden. Und das ist natürlich nicht in Ordnung. Dies wird auch vom Bundesverband der Verbraucherzentrale bestätigt. Was der Anleger jedoch darf, ist, im Falle eines Zahlungsverzugs den Betrag sofort fällig zu stellen. Des Weiteren besteht seitens des Investors auch kein Interesse daran, Kreditverlängerungen zu gewähren, eine Bank würde dies unter passenden Umständen aber schon machen.

Die Verbraucherzentrale führte damals eine Studie durch, die zum Resultat hatte, dass eine Kündigungsfrist von 6 Monaten eingeführt wurde, die dem Kreditnehmer somit einräumen würde, zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Zudem muss der Kreditnehmer klar darüber informiert werden, dass Kreditforderungen weiterverkauft werden können.

Was trotz der neuen Regelung bleibt, ist, dass sich der Kreditnehmer plötzlich mit einem neuen Inhaber der Kreditforderungen konfrontiert sieht, den er nicht selbst gewählt hat. Mittlerweile gibt es Kredite mit Verkaufsschutz, diesen „Luxus“ lassen sich Banken jedoch bezahlen. Gleichzeitig gibt es jedoch genügend Banken, die für einen Verkaufsschutz nichts verlangen, so Jörg Saar von der Stiftung Warentest.

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