Grundstück als Sicherheit für Kredit

Bevor ein Grundstück als Sicherheit für einen Kredit in Frage kommen kann, muss der Wert des betreffenden Objektes sorgfältig ermittelt werden. So eine Wertermittlung wird auch Wertschätzung oder Taxe genannt, und kann von einem vereideten Sachverständigen oder beim Kreditinstitut selbst angefertigt werden.

Diese Wertermittlung muss wesentliche Informationen zu beinhalten. Beispielsweise die amtliche Grundstücksbezeichnung, Gesamtgrösse, Einheitswert, Eigentümer, Angaben wenn eine eingeschränkte Nutzbarkeit vorliegt, Erschliessungszustand, zulässige Grundstücksnutzung auf Basis des Bebauungsplanes, Alter, Zustand und Austattung der aufstehenden Gebäude, und noch vieles mehr.

Die Basis für die Bewertung findet man im Quadratmeterpreis für Grund und Boden. Danach werden die Abschläge errechnet die sich aus Wertminderungen ergeben können. Der Ertragswert des Objektes beinflusst immer dessen Beleihungswert. Liegen Sach und Ertragswert sehr weit auseinander, wird der Gutachter meist immer den niedrigeren der beiden Werte dem Beleihungswert annähern.