Kündigung von zugesagtem Kredit

Wenn die Bank nach einer Kreditanfrage grünes Licht gibt und den Kredit zusagt, muss sie auch damit rechnen dass der Kredit vom Kunden in Anspruch genommen wird. Und das in vollem Masse. Da für die Kreditinstitute aus bereits zugesagten Krediten keine Turbulenzen entstehen sollten, wird daher eine sogenannte „Inanspruchnahmequote“ ermittelt. Im Kurzfristbereich gilt die als sehr konstant.

Die Berechnung der Inanspruchnahmequote ermöglicht dem Kreditinstitut einen Überblick, der die Zuweisungen im Kreditgeschäft erleichtern soll. Ausserdem erreicht man damit eine Verbesserung für die Passivseite der Bilanz.

Es kommt vor dass positive Kreditzusagen nach über einem Jahr noch immer nicht in Anspruch genommen worden sind. Manche davon können nicht einfach frist und vorbehaltlos vom Kreditinstitut gekündigt werden. Kreditinstute haben daher die Verpflichtung aufsichtsrechtliche Meldeauflagen zur ordnungsgemässen Ermittlung der entsprechenden Kreditzusagen sicherzustellen.