Avalkredit, Geldleihgeschäfte und Kreditleihgeschäfte

Geldleihgeschäfte und Kreditleihgeschäfte sind zwei Kreditarten die sich doch sehr stark voneinander unterscheiden. Wie der Name schont vermuten lässt wird bei den Geldleihgeschäften Geld bewegt, was bei den Kreditleihgeschäften nicht der Fall ist. Bei den Kreditleihgeschäften gibt es lediglich ein Versprechen Zahlungen zu leisten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungen gegenüber einem Dritten nicht nachkommt.

Der Avalkredit ist ein Beispiel von dieser Kreditart. Bürgschaften und Garantien kann man auch in diese Kategorie einteilen. Der Kreditgeber überträgt seine Kreditwürdigkeit dem Hauptschuldner. Man kann das auch als eine Art „Kreditleihe“ sehen.

Der Avalkredit wird auch oft als Bürgschaftskredit bezeichnet, bei dem ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. Bürgschaften dieser Art werden oft und gerne von privaten Unternehmungen als auch Behörden gefordert. Dafür muss der Avalkreditnehmer Provisionen zahlen. Diese Provision nennt man Avalprovision. Die Höhe liegt zwischen einem und 2,5 Prozent im Jahr. Der Vorteil eines Avalkredites? Die zu leistenden Beträge belasten nicht die Liquidität.