Kredit durch Lebensversicherung

Ein Vermögensberater hatte die glorreiche Idee für einen seiner Kunden einen Kredit mittels einer Lebensversicherung zu finanzieren. Der Kunde sollte einen Fremdwährungskredit aufnehmen und diesen durch zwei Tilgungsträger absichern.

Zum einen durch eine anzusparende Lebensversicherung. Als zweiter Tilgungsträger wurden die Eigenmittel des Kunden in das Augen gefasst. Sie sollten durch ein bestimmte Veranlagung in Form von Zinserträgen für einen Teil des endfälligen Kapitals aufkommen.

So was der Plan in der Theorie gedacht. Die Praxis sah aber etwas anders aus. Dem Vermögensberater wird nämlich vorgeworfen er hätte die Kundengelder veruntreut. Ob der Konsument einen Teil des eingezahlten Geldes wieder sehen wird, ist noch offen und kann derzeit nicht garantiert werden.

Das Gericht wirft dem Vermögensberater vor dass der Plan niemals aufgehen konnte. Grund: der Kunde musstedie sofort fällige Abschlussprovision an die Vertriebspartner vorfinanzieren. Ausserdem lag die Veranlagung der Eigenmittel über dem Bereich des „mittleren Risikos“, und so etwas eignet sich als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit auf keinen Fall.