Pfandrecht trotz strafbarer Handlungen?

pfandrechtEin interessanter Prozess findet derzeit in Kärnten statt. Konkret geht es um die Auslegung des Pfandrechts.

Im Grund genommen soll das Pfandrecht dem Gläubiger eine Sicherheit seiner Forderung geben. Sind beim Pfandrecht aber strafbare Handlungen im Spiel, welche vom Gericht auch als solche bewertet werden, müsste das Pfandrecht eigentlich gelöscht werden.

Eine Beraterfirma welche sich auf die Vermittlung von Krediten spezialisiert hatte, ruinierte den Bauernhof eines oberösterreichischen Landwirts durch Aufnahme von dubiosen Krediten massiv.

Experten gehen davon aus dass die Drahtzieher dieser Firma bald vor Gericht auf Grund schweren Betrugs verurteilt werden. Dann müsste das Pfandrecht auch gelöscht werden, und der Bauernhof des unglücklichen Landwirts wäre gerettet.

Der Haken an der Sache ist aber dass die Beraterfirma nicht selbst den Kredit vergeben hat, sondern eine Bank. Diese Bank behauptet dass ihr Pfandrecht nicht gelöscht werden kann, da sie im laufenden Verfahren keine Partei wäre, und dem Bankgeheimnis unterliegen würde.

143.000 Euro ist der aushaftende Betrag. Man wird sehen wie das Gericht den Fall auslegt, und ob der Landwirt seinen Hof behalten kann oder nicht.